Gemäß Beschluss der staatlichen Antikorruptionsbehörde (ANAC) vom 13. April 2016, Nr. 430, sind es die Direktoren und Direktorinnen der regionalen Schulämter, für die autonomen Schulen welche die Funktion des Verantwortlichen oder der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und für die Transparenz ausüben und mit Beschluss der Landesregierung Nr. 529 vom 5. Juni 2018 sind die jeweiligen Direktoren und Direktorinnen der Deutschen Bildungsdirektion, der Italienischen Bildungsdirektion und der Ladinischen Bildungs- und Kulturdirektion als Verantwortliche für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz für die Schulen staatlicher Art und für die Berufsschulen ernannt wurden.
